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KURSUS DER MIKROSKOPISCHEN ANATOMIE

KURSORDNUNG FÜR STUDIERENDE DER HUMANMEDIZIN UND ZAHNMEDIZIN - 09.04.2024
 

01. Aufnahmebedingungen und Anmeldung
Laut Studienordnung ist dieser Kurs im 1. oder 2. Semester (Humanmedizin, Zahnmedizin) zu belegen. In ihn können nur Studierende der Medizin und Zahnmedizin aufgenommen werden, die im laufenden Semester an der Universität zu Köln als ordentliche  Studierende eingeschrieben sind (also keine Zweit- oder Gasthörer) und sich wenigstens im 1. Fachsemester der Humanmedizin oder der Zahnmedizin befinden.

Die Anmeldung zum Kurs geschieht online in KLIPS 2.0 in sechs Gruppen (Semester auf das Sommersemester des Kurses bezogen):

1) Erstteilnehmer der Humanmedizin, 1. Semester im SoSe 2024 (Kurs A)
2) Erstteilnehmer der Zahnmedizin, 2. Semester oder höher im SoSe 2024 (Kurs A, Zahnmedizin, ohne ZPB-Kurs)
3)  Erstteilnehmer der Humanmedizin, 2. Semester oder höher im SoSe 2024 (Kurs B)
4) Erstteilnehmer der Zahnmedizin, 1. Semester im SoSe 2024 (Kurs B, Zahnmedizin, auch 2. Semester mit ZPB-Kurs)
5) Kurswiederholer der Humanmedizin
6) Kurswiederholer der Zahnmedizin

Der Zeitraum für die online Anmeldung wird rechtzeitig durch Aushang und Rundmail bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten (Ausschlusstermin).

Später in Köln Immatrikulierte (bei entsprechender Semesterzahl) melden sich persönlich im Zentrum Anatomie, Kursbüro zwischen den Mikroskopiersälen.

02. Platzzuweisung und Rückmeldung
Die verbindliche Platzzuweisung wird mit Aushang zu Kursbeginn bekannt gegeben. Die Rückmeldung mit Vorlage des Studierendenausweises vom Sommersemester erfolgt am 1. Kurstag auf dem jeweiligen Kursplatz.

03. Prüfung der regelmäßigen aktiven Teilnahme am Kurs
Die regelmäßige Teilnahme wird durch Anwesenheitskontrolle (ggf. auch mehrfach) während der Kurszeit festgestellt. Wer zur Zeit der Kontrolle nicht an seinem zugewiesenen Arbeitsplatz im Kurssaal anwesend ist, wird für diesen Tag als fehlend geführt. Wurden mehr als 3 (drei) Kurstage versäumt, so kann der Kurs wegen mangelnder Regelmäßig keit der Teilnahme nicht anerkannt werden. Die/Der Studierende scheidet aus. Die Kursleiterin / der Kursleiter darf Gründe für das Versäumen nicht berücksichtigen; sie / er ist auch nicht berechtigt, Beurlaubungen auszusprechen. Studierende, die den Kurs wiederholen, sind von der Anwesenheitspflicht ausgenommen.

Die Verwendung von Handys oder anderen Mobilfunkgeräten zu privaten Zwecken ist während der Kurszeiten in den Kurssälen nicht gestattet.
Wird dieses Verbot trotz einer Verwarnung durch die Kursleiterin / den Kursleiter oder eine Kursassistentin / einen Kursassistenten missachtet, wird der entsprechende Kurstag als Fehltag gewertet.

04. Prüfung der regelmäßigen aktiven Teilnahme am Seminar
Das Seminar zum Kurs wird in Gruppen von jeweils ca. 25 Studierenden abgehalten. Inhalt ist die Besprechung der Präparate vom Kurs der Vorwoche. Die regelmäßige Teilnahme am Seminar wird von der jeweiligen Seminarleiterin / vom jeweiligen Seminarleiter festgestellt. Wer zur Zeit der Kontrolle nicht im Seminarraum anwesend ist, wird für diesen Tag als fehlend geführt. Wurden mehr als 3 (drei) Seminartage versäumt, so kann der Kurs wegen mangelnder Regelmäßigkeit der Teilnahme nicht anerkannt werden. Die/Der Studierende scheidet aus. Die Kursleiterin / der Kursleiter darf Gründe für das Versäumen nicht berücksichtigen; sie / er ist auch nicht berechtigt, Beurlaubungen auszusprechen.
Studierende, die den Kurs wiederholen, sind von der Anwesenheitspflicht ausgenommen.

05. Erfolgreiche Teilnahme
Voraussetzung für den Kurs ist die Kenntnis der notwendigen Grundlagen der allgemeinen Zytologie und Histologie, wie sie in der Vorlesung und in den entsprechenden Kapiteln der einschlägigen Lehrbücher vermittelt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs und damit der Eintrag in KLIPS 2.0 sowie (nur auf Antrag für Ortswechsler) die Ausfertigung des Scheines ist von der Erfüllung aller folgenden Bedingungen abhängig:

a) Regelmäßige Teilnahme am Kurs und Seminar (siehe 3 und 4),
sowie
b) Bestehen einer schriftlichen Klausur durch richtige Beantwortung von mindestens 60% der insgesamt gestellten Fragen. Die Klausur (Ausschlusstermin) findet gegen Ende des Semesters statt und enthält Fragen über den gesamten Stoff des Kurses. In ihr werden Bildfragen anhand von histologischen Präparaten gestellt, daneben theoretische Fragen zum praktischen Stoff. – Für Studierende, die nicht 60% der Fragen richtig beantworten konnten, besteht die Möglichkeit, an der Nachprüfung (siehe 5c) teilzunehmen nur dann, wenn die regelmäßige Teilnahme am Kurs und am Seminar erfüllt wurde.
oder
c)  Bestehen der Nachprüfung. Die Nachprüfung findet in der Regel als schriftliche Klausur mit Bild- und theoretischen Fragen über das gesamte Stoffgebiet der Zytologie, Histologie und mikroskopischen Anatomie zu Beginn des folgenden Wintersemesters statt. Zum Bestehen müssen mindestens 60% der Fragen richtig beantwortet werden.
Für Studierende der Humanmedizin, die - ausgenommen des Kursus der Mikroskopischen Anatomie des Menschen - alle anderen Vorleistungen zur Zulassung für die fächerübergreifende, mündlich-praktische Querschnittsprüfung der ärztlichen Basisprüfung erbracht haben und die drei Physikumsklausuren Medizinische Psychologie / Medizinische Soziologie, Biochemie mit Chemie, Physiologie mit Physik entweder bestanden haben oder dafür angemeldet sind, findet auf Antrag die Nachprüfung als mündliche Hauptprüfung als einmaliger Termin unmittelbar vor Ablauf der Nachreichfrist für Prüfungsunterlagen statt.
Gleiches gilt für Studierende der Zahnmedizin, die ausgenommen des Kursus der Mikro-
skopischen Anatomie des Menschen, alle anderen Vorleistungen zur Zulassung für die
Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) erbracht haben und die Naturwissenschaftliche Vor-
prüfung bestanden haben.
Die mündliche Hauptprüfung wird von einem Hochschullehrer der Anatomie abgenommen
und erstreckt sich über mindestens 3 verschiedene Präparate aus dem gesamten Stoff-
gebiet. Bei Bestehen wird sofort ein Schein ausgehändigt, nach Nichtbestehen ist die Teil-
nahme an der schriftlichen Nachprüfung (siehe 5c) zu Beginn des Wintersemesters
erforderlich.

06. Kurszeiten
Einlass in die Mikroskopiersäle erfolgt nicht vor 10:15 Uhr bzw. 12:45 Uhr. Bis 10:30 Uhr bzw. 13:00 Uhr müssen die Plätze eingenommen sein. Jeder Kursteilnehmer ist für das ihm für die Dauer des Kurses überlassene bewegliche Inventar (Mikroskop- und Präparatesammlung) selbst verantwortlich; es darf keinesfalls aus den Mikroskopiersälen entfernt werden. Wer bewegliches Inventar mitnimmt (Diebstahl!) wird von der Teilnahme am Kurs ausgeschlossen (Kontrollen!) und strafrechtlich belangt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung an Mikroskop und Präparaten verursacht werden, haftet der betreffende Kursteilnehmer.

07. Kurspräparate
Zu Beginn des Kurses ist die Präparatesammlung sorgfältig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Eine Präparateliste befindet sich im Deckel jedes Präparatekastens. Hier sind auch die bereits fehlenden oder beschädigten Präparate verzeichnet. Darüber hinaus fehlende oder beschädigte Präparate müssen in bzw. sogleich nach der ersten Kursstunde gemeldet werden. Von der zweiten Kursstunde an kostet jedes fehlende oder zerstörte Präparat EUR 10,- (Kontrolle!). Wer im Laufe des Kurses ein Präparat beschädigt, hat dies umgehend Frau Amessikou, M.A., oder Frau Jeske zu melden. Bevor nicht alle Präparate in der richtigen Reihenfolge in den Kästen abgeliefert und alle fehlenden und be-
schädigten Präparate gemeldet und bezahlt sind, wird der Kurs nicht erfolgreich bestätigt.

08. Bestätigung der erfolgreichen Kursteilnahme
Für die Studierenden der Medizin und der Zahnmedizin wird nach Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme am Kurs und am Seminar sowie nach Klausurbewertung die jeweils erfolgreiche Kursteilnahme an das Studiendekanat zur Erfassung in KLIPS weitergeleitet.
Kursteilnehmer, die sich während des Kurses exmatrikulieren oder exmatrikuliert werden, sind verpflichtet, dies der Kursleiterin / dem Kursleiter oder Frau Amessikou unmittelbar mitzuteilen.

09. Freiwerdende Arbeitsplätze
können nur im Lauf der ersten drei Arbeitstage in jedem Kurs nachbesetzt werden (Regelmäßigkeit der Kursteilnahme!). Deshalb muss eine Abwesenheit vom Kurs an den ersten drei Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden schriftlich begründet werden. Ansonsten verfällt das Anrecht auf einen Arbeitsplatz und dieser kann durch etwaige wartende Anwärter neu besetzt werden. Durch die Aufgabe eines Arbeitsplatzes nach dem 3. Arbeitstag des Kurses verliert der Studierende das Anrecht auf einen Arbeitsplatz in einem späteren Kurs, wenn nicht der Kursabbruch aus gesundheitlichen Gründen durch ein spezifiziertes ärztliches Attest belegt wird.

10. Repetenten
Repetenten sind alle Studierende, die den Kurs in einem früheren Semester bereits regelmäßig besucht hatten und denen auf Anfrage ein Arbeitsplatz zugewiesen wurde, die aber den Kurs nicht bestanden hatten. Repetenten müssen sich wie alle anderen in KLIPS 2.0 anmelden.

11. Handy-Verbot bei Prüfungen etc.
Das Mitführen eines Handys oder anderen Mobilfunkgeräts, z.B. eines Handcomputers mit Wireless-LAN, während der Dauer einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung stellt eine Täuschungshandlung dar. Eine mündliche Prüfung ist dann nicht bestanden, eine schriftliche Klausur wird mit 0 Punkten bewertet. Die Täuschungshandlung liegt auch dann vor, wenn das Handy oder andere Mobilfunkgerät zusammen mit der Garderobe und/oder Tasche abgelegt worden ist oder außerhalb des Prüfungsraums – beispielsweise beim Aufsuchen der Toilette oder Warten auf den Prüfungsbeginn – mitgeführt wird. Desgleichen kommt es nicht darauf an, ob das Gerät sende- und empfangsbereit ist.

Das Mitbringen von Tieren in den Mikroskopiersaal ist untersagt.

Essen und Trinken im Mikroskopiersaal sind ebenfalls untersagt.

 

 

gez. Univ.-Prof. Dr. A. Wodarz                            gez. Univ.-Prof. Dr. I. Dudanova